„Mach mal Werbung fürs Grundgesetz – Die Grundrechte gehen uns alle an!“
ab sofort können Herforder Jugendgruppen, Schulklassen, Verbände, Kita-Gruppen oder Initiativen 300 Euro dafür erhalten, dass sie sich mit den Grundrechten in Deutschland auseinandersetzen.
Der Anlass: Im Jahr 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt! Es trat am 23. Mai 1949 in Kraft, nachdem 61 Männer und vier Frauen sich über mehrere Monate Gedanken dazu gemacht haben. Insbesondere die Grundrechte (Artikel 1-19 des Grundgesetzes) sind von Bedeutung, da sie die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen in Deutschland darstellen.
Die Partnerschaft für Demokratie in Herford möchte das 70jährige Jubiläum zum Anlass nehmen, um die Grundrechte in den Fokus zu rücken und Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit dem Thema zu schaffen: Welche Rechte habe ich? Wie möchte ich behandelt werden – und wie sollte ich andere behandeln? Diese Fragen sind für Kinder und Jugendliche durchaus bedeutsam, haben sie doch neben einem natürlichen Freiheits- und Unabhängigkeitsdrang ein sehr gutes Gespür für Fragen der Gerechtigkeit und des Rechts. Auch wenn ihnen die Bedeutung der Grundrechte
mitunter gar nicht bewusst ist, so bieten diese doch, wenn sie auf den eigenen Alltag angewendet werden mit Blick zum Beispiel auf freie Meinungsäußerung oder Religionsausübung, das Postgeheimnis oder das Recht am eigenen Bild, durchaus zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung.
Interessierte Gruppen können nun ab sofort über ein vereinfachtes Antragsverfahren Projektgelder in Höhe von 300 Euro beantragen. Die Mittel aus dem Mikrofonds „Mach mal Werbung fürs Grundgesetz – Grundrechte gehen uns alle an!“ sollen sie darin unterstützen, sich mit einem oder mehreren Grundrechten auseinander zu setzen. Wie dies geschieht, da sind der Kreativität der Gruppe keine Grenzen gesetzt: Es können Referenten eingekauft, Lesenachmittage veranstaltet, es kann gespielt, gebastelt, im Internet recherchiert oder fotografiert werden, denkbar sind Exkursionen oder Kinoabende uvm. Dementsprechend können die Projektmittel beispielsweise für Arbeitsmaterialien wie Papier, Bastelmaterial oder Medien, für Literatur, Fahrtkosten, Eintrittsgelder sowie Verpflegung genutzt werden. Individuell zusammengestellte Literatur und Arbeitsblätter zum Thema „Grundrechte“ werden auf Wunsch von der Fachstelle zur Verfügung gestellt.
Sollte im Projekt ein Produkt wie beispielsweise eine Zeichnung, eine Collage, ein Foto, ein Comic, ein Gedicht, eine Werbeanzeige, ein Spruch, eine Geschichte, ein Plakat oder ein Song entstehen, so kann dieses Produkt zu dem im nächsten Jahr folgenden Wettbewerb eingereicht werden, welcher die gesamte Kampagne begleitet. Die Siegerbeiträge werden im Sommer 2019 öffentlichkeitswirksam vorgestellt, außerdem winken tolle Preise. Ziel des Wettbewerbes ist es, durch ermutigende und emotionale Botschaften das Engagement vor Ort zu stärken.
Interesse geweckt? Dann einfach schnell den beiliegenden Antrag ausfüllen und absenden (per Mail oder Post). Mikrofond-Anträge können im Jahr 2019 jederzeit eingereicht werden. Die Abgabefrist für den Wettbewerb ist der 11.10.2019
Rückfragen beantwortet Sophie Kleimann in der Fachstelle Demokratie leben unter Tel. 05221-6939202.
Projektantrag im Rahmen der Kampagne
„Mach mal Werbung fürs Grundgesetz – Grundrechte gehen uns alle an!“