Projekte beantragen

Leitlinie für die Förderung von Projekten im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie in Herford

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Unterstützt werden Projekte, die sich einem der drei Kernziele Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention widmen, innovative Beteiligungsansätze entwickeln und erproben und allgemein zur Stärkung einer lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort beitragen (näheres dazu unter https://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben.html).

Zielgruppe des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene, aber auch ehren-, neben- und hauptamtliche in der KJH und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen.

Weitere Informationen zu den „Partnerschaften für Demokratie“ finden Sie hier

Für die 1. Projektausschreibung 2024 werden alle Anträge, die bis zum 08.03.2024 eingegangen sind, berücksichtigt! Bitte nutzen Sie das Antragsformular.

Die Fachstelle berät gerne bei der Antragstellung.

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Fördervoraussetzungen:

  1. Der/die Antragsteller*in muss ein Verein/Verband/eine juristische Person sowie gemeinnützig tätig im Sinne §§ 51ff, Abgabenordnung sein.
  2. Der Träger hat sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Die Arbeit im Projekt muss den zivilgesellschaftlichen Normen wie Demokratie, Gewaltfreiheit, Respekt und Toleranz entsprechen, es dürfen keine Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen oder diskriminiert werden.
  3. Die Maßnahmen dürfen keine agitatorischen Ziele verfolgen.
  4. Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung oder der Erholung dienen und originäre Aufgaben der Jugendförderung oder der Schule in den Mittelpunkt stellen.
  5. Grundsätzlich gilt für die Förderung und der Gewährung von Zuschüssen und Leistungen die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!) vom 05.08.2019.
  6. Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinzuweisen. Alle Presse-Aktionen und Veröffentlichungen (Flyer, Plakate, Werbematerialien etc.) sind mit der Fachstelle abzustimmen. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.

Downloads:

Die eingehenden Projektanträge werden vom Begleitausschuss anhand eines Kriterienkatalogs mit Hilfe eines Punktesystems bewertet. Die vorliegende Bewertungsmatrix bietet den Projekt eine etwas bessere Orientierung darüber, wie Projekte ausgewählt werden. ABER: Es wird ausdrücklich eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen Projekten und Vorhaben mit unterschiedlichen Schwerpunkten gewünscht. Dabei wird berücksichtigt, dass je nach Thema und Schwerpunktsetzung natürlich nicht jedes Projekt auch alle Kriterien voll erfüllen kann!